Gerüstbau

Gerüstbau als meisterpflichtiges Vollhandwerk

Gerüstbau ist ein Meisterhandwerk und sollte nur von fachkundigen Gewerken ausgeführt werden!


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GERÜSTBAU ALS MEISTERPFLICHTIGES VOLLHANDWERK

Durch die steigende Komplexität in der Errichtung von Bauwerken gewinnen erhöhte Sicherheitsanforderungen eine immer größere Bedeutung im Bauwesen und im Handwerk. Dies ist zudem dem verstärkten Fokus auf den Arbeitsschutz für Beschäftigte geschuldet.

Das Thema Sicherheit spielt in dem Gewerk „Gerüstbau“ eine entscheidende Rolle. Aktuell wird der Aufbau häufig von Bauhandwerkern „nebenbei“ ausgeführt, wobei die Expertise zur Umsetzung der verantwortungsvollen Aufgabe des Einrüstens nicht vorhanden ist. Bereits seit mehreren Jahrzehnten kämpft die Bundesinnung und der Bundesverband Gerüstbau für eine entsprechende Änderung in der Handwerksordnung zur Anerkennung des Gewerks als meisterpflichtiges Vollhandwerk, das von Fachunternehmen auszuführen ist. Hier ist nun endlich der Durchbruch erreicht.

Erfolg für das Gerüstbauhandwerk

Momentan führt eine Lücke im Gesetz („Übergangsgesetz“) seit Ende der 90er-Jahre oftmals zum Verständnis des Gerüstbaus als „Nebengewerk“ oder als Zusatzleistung. Trotz der Tatsache, dass der Gerüstbau seitdem als meisterpflichtig und somit als Handwerk definiert wurde, ist es bestimmten Bauhandwerkern möglich, Gerüste aufzustellen, ohne das technische Spezialwissen und umfangreiche Kenntnisse im Arbeitsschutz vorzuweisen.

Diese Auslegung des Übergangsgesetzes wird ab dem 1. Juli 2024 durch eine Klarstellung hinfällig. Auf Basis einer Entscheidung im Deutschen Bundestag wird für ein regelmäßiges Aufstellen durch andere Handwerke eine Ausnahmebewilligung erforderlich sein. Definierte Handwerke dürfen künftig nur noch selbst einrüsten, wenn das Gerüst dazu dient, die zum eigenen Gewerbe gehörenden Tätigkeiten auszuführen. Ansonsten sind Arbeits- und Schutzgerüste ausschließlich durch spezialisierte Gerüstbaubetriebe auf- und abzubauen.

Ein überfälliger Gesetzentwurf, der allen Beteiligten die notwendige Sicherheit gibt, denn es gilt zu bedenken, dass die Bauherren die Verantwortung für die Baustellensicherheit tragen. Umso wichtiger wird es also, dass der Rückgriff auf Unternehmen gegeben ist, die innerhalb dieses Gewerks eine breit aufgestellte Expertise mitbringen.

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Mit Sicherheit umfangreicher – BK Gerüstbau

Die Änderung der Handwerksordnung führt zu einer Anerkennung des Gerüstbau-Handwerks als entscheidende Tätigkeit zur Einhaltung der Sicherheitsanforderungen.
Der Gerüstbau beschränkt sich nicht allein auf überschaubare Einfamilienhäuser, sondern findet auch Anwendung in Großbauprojekten, für die teilweise außergewöhnliche Einrüstungen mit einer entsprechenden Komplexität erforderlich werden. An dieser Stelle sind spezielles Fachwissen und ausgebildete Fachkräfte gefragt.

Die BK Gerüstbau GmbH als Teil der Fischbach Gruppe bietet die erforderliche Expertise in der Bereitstellung der Arbeits- und Schutzgerüste, Industriegerüste, Einhausungen, Fahrgerüste, Treppentürme und weitere Spezialgerüste. Das breite Portfolio ermöglicht ein schnelles und unkompliziertes Handeln, falls es zu kurzfristigen und unvorhergesehenen Problemen und nötigen Anpassungen kommt. So entstehen passgenaue Lösungen für jeden Projekttypen – sowohl im Neubau als auch für Modernisierungen. Zudem erleichtert der Verbund mit der Fischbach Gruppe die Koordination mit allen weiteren beteiligten Fachbereichen. Denn gerade im Gerüstbau spielt die Abstimmung und das Interagieren mit anderen Gewerken eine bedeutende Rolle. Ein starker Verbund kann hier ein modernes, intelligentes, wirtschaftliches und lösungsorientiertes Bauen unterstützen.

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Denn auch persönlich gilt: „Können wir. Machen wir.“

 

Quellen:
www.bmjv.de
www.geruestbauhandwerk.de
www.handwerksblatt.de

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